Separierbare Differentialgleichungen
1. und 2. Definition
sind gleichwertig
a-absatz.pcx (280 Byte) Vorwort
Die 1.Definition für eine separierbaren DGL haben wir schon kennengelernt:


Die 2.Definition einer separierbaren Differentialgleichung lautet:


Um zu beweisen, dass beide Definitionen gleichwertig sind, müssen wir
"in zwei Richtungen" beweisen. Wir müssen beweisen, dass aus der 1.Definition
die 2.Definition folgt, und aus der 2.Definition die 1.Definition:
    
a-absatz.pcx (280 Byte) Aus der 1.Definition folgt die 2.Definition
Die 1.Definition einer separierbaren Differentialgleichung lautet:
  
Wir multiplizieren die Gleichung durch dx:

Wir multiplizieren die Gleichung durch g(y):

Wir vertauschen die Seiten:

   
a-absatz.pcx (280 Byte) Aus der 2.Definition folgt die 1.Definition
Die 2.Definition einer separierbaren Differentialgleichung lautet:
  
Wir dividieren die Gleichung durch dx:

Wir dividieren die Gleichung durch g(y):

Wir vertauschen die Seiten: