Separierbare Differentialgleichungen
1. und 3.Definition
sind gleichwertig

a-absatz.pcx (280 Byte) Vorwort
Auf der vorigen Seite hatten wir die 1.Definition für eine separierbaren DGL angegeben:


Die 3.Definition einer separierbaren Differentialgleichung lautet nun:

Hier steht die Funktion von y im Zähler, statt im Nenner, und Funktion von x steht im
Nenner, anstatt im Zähler.

Um zu beweisen, dass beide Definitionen gleichwertig sind, müssen wir
"in zwei Richtungen" beweisen. Wir müssen beweisen, dass aus der 1.Definition
die 3.Definition folgt, und aus der 3.Definition die 1.Definition:
    
a-absatz.pcx (280 Byte) Aus der 1.Definition folgt die 3.Definition
Die Idee: Wir schreiben den Bruch als Doppelbruch. Da die meisten Leser
wahrscheinlich die Bruchrechnung vergessen haben, machen wir es ausführlich:

Wir erweitern mit dem Kehrwert des Produkt f(x)·g(y) und kürzen dann:



Im Zähler steht eine Funktion von y, die wir u(y) nennen, im Nenner steht
eine Funktion von x, die wir v(x) nennen. Wir erhalten die 3.Definition:


  
a-absatz.pcx (280 Byte) Aus der 3.Definition folgt die 1.Definition
Wir erweitern die linke Seite der 3.Definition mit dem Kehrwert des
Produkt u(y)·v(x) und kürzen dann:



Im Zähler steht eine Funktion von x, die wir f(x) nennen, im Nenner steht
eine Funktion von y, die wir g(y) nennen. Wir erhalten die 1.Definition: