Definition:
Funktion |
Vorbemerkung
Im Kapitel Relationen II haben wir den Begriff "Funktion"
bereits definiert. Zur Erinnerung:
Definition
Eine Funktion ist ein Spezialfall
einer Relation, und zwar
ist eine Funktion eine linksvollständige und rechteindeutige Relation. |
Erläuterungen zur Definition
Um die Definition zu verdeutlichen benutzen wir das Pfeildiagramm.
Eine Funktion ist, wie bereits oben gesagt, eine linksvollständige
und rechtseindeutige Relation. Wir müssen daher die Begriffe
linksvollständig und rechtseindeutig erklären:
Linksvollständigkeit:
Die Relation im Bild oben ist linksvollständig, weil
bei jedem Element von A ein Pfeil beginnt.
Rechtseindeutigkeit:
Die Relation im Bild oben ist rechteindeutig, weil die
Pfeile (die nach rechts gehen) eindeutig sind, d.h. bei
jedem Element von A beginnt höchstens ein Pfeil nach rechts.
Der Begriff "Eindeutige Relation"
Eine linksvollständige und rechtseindeutige Relation nennt man
nun kurz "eindeutig". In dieser Terminologie ist dann eine Funktion
eine eindeutige Relation.
Schreibweise
Für eine Relationen zwischen den Mengen A und B benutzten wir
die folgenden Schreibweisen: ARB oder A~B.
Für eine Funktion zwischen den Mengen A und B schreibt
man dagegen: A B
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