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Gruppen IV ZURÜCK |
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| Untergruppen- kriterium |
Auf der vorigen Seiten haben wir gesehen: Wenn ein Gebilde G' eine Untergruppe einer Gruppe G sein soll, muß das Gebilde G': Damit das Gebilde G' die Bedingung der Struktur G' sämtliche Gruppenaxiome erfüllt sein: In der Praxis braucht man jedoch nur zwei der Gruppenaxiome überprüfen. Das Axiom überprüfen, wie wir schon auf der Vorseite angedeutet haben: Wenn ein Strafgesetz in Deutschland gültig ist, dann ist es auch in einer Teilmenge von Deutschland (z.B. in Bayern) gültig. Genauso verhält es sich mit dem Assoziativgesetz: Wenn das Assoziativgesetz in der Menge G gültig ist, dann ist es auch in einer Teilmenge G' gültig. Das Axiom man auch niemals überprüfen, weil es aus dem Axiom (Existenz inverser Elemente) folgt: Das neutrale Element hatten wir als Summe zweier zueinander inverser Elemente definiert: g' + (g')-1 = 0 Aufgrund dieser Überlegungen läßt sich sagen: Muß man überprüfen, ob ein Gebilde G' eine Untergruppe von G ist, so muß man nur die folgenden vier Bedingungen überprüfen:
Man nennt diese vier Bedingungen das Untergruppen-Kriterium |