Polynomungleichungen zurück
Regeln über die
Zerlegbarkeit
eines Polynoms
a-absatz.pcx (280 Byte) Fall 1: Höchste Potenz ist eine ungerade Potenz
Nehmen wir an, eine Ungleichung ist in Produktform gegeben.
Dabei sei der Faktor (x5–3x2+1) noch nicht in Linearfaktoren zerlegt:

(x–1)·(x–2)·(x53x2+1) > 0

Wir fragen uns nun, ob der Faktor zerlegbar ist, oder nicht: Dann gilt der Satz:
Ist die höchste Potenz in einem Faktor (hier: x5) eine ungerade Potenz,
so kann mindestens ein weiterer Linearfaktor abgespalten werden.

In unserem Beispiel ist der Faktor (x5–3x2+1) also weiter zerlegbar,
denn die höchste Potenz von x ist
x5, und 5 ist eine ungerade Zahl.
Beweis am Ende der Seite
    

a-absatz.pcx (280 Byte) Beweis zum Fall 1
Im Kurs "Polynomfunktionen" haben wir gelernt:

    Der Graph eines Polynoms verläuft für große |x| so wie sein höchstes Glied,
    im Beispiel also wie  f(x)=
x5.

Im Kurs "Potenzfunktionen" haben wir gelernt, wie f(x)=
x5 verläuft:

    Eine ungerade Potenzfunktion - wie hier die Funktion f(x)=
x5 - verläuft im
    Koordinatensystem aber von links unten nach rechts oben, und kreuzt daher
    auf jeden Fall die x-Achse, d.h. das Polynom hat eine Nullstelle.

Im Kurs "Polynomgleichungen" haben wir dann gelernt:

    Wenn ein Polynom aber eine Nullstelle hat, dann kann man einen Linearfaktor
     abspalten.

Somit ist der Satz von oben bewiesen.
    
a-absatz.pcx (280 Byte) Fall 2: Höchste Potenz ist eine gerade Potenz
Ist in einem Polynom die höchste Potenz gerade, dann kann man nichts
über die Zerlegbarkeit des Polynoms aussagen. Lediglich Polynome der
folgenden Art sind stets zerlegbar:



Das Polynom (x4+x2+7) ist nicht zerlegbar, denn alle Potenzen sind gerade
(und daher nie negativ) und das Absolutglied (7) ist positiv. Daher ist das
Polynom stets positiv, hat also keine Nullstelle und ist somit nicht zerlegbar.
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